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Januar 2006

Frohes "Neues", liebe Leser!

Im Jahr 2006 stehen einige interessante Neuerungen des Computer- und Telekommunikations-Marktes an. Einige davon sind sehr erfreulich, andere bedeuten wieder einmal zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

Um Ihnen einen Überblick über die Neuigkeiten 2006 zu geben, haben wir folgende Themen für Sie zusammengestellt:

Altgeräte:  Ab 26. März kostenlose Rückgabe vorgeschrieben
.eu-Domains:  Die neuen .eu-Domains können reserviert werden
Steuern:  ELSTER-Portal (ELektr. STeuerERklärung) offen
Urheberrechtsabgabe:  Nun auch Gebühren auf PCs
GEZ-Gebühren:  Für UMTS-Handys will die GEZ Fernsehgebühren
GDPdU:  Finanzamt prüft jetzt Ihre Computer!   TOP STORY
Elektr. Unternehmensregister:  Ab 1.1.2007 alles online

Naturgemäß können wir diese umfangreichen Themen hier nur anreissen. Bei Rückfragen freuen wir uns auf Ihren Anruf und sind gerne für Sie da!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen,

Ihr Michael Schröter
Pentacom-Team



Altgeräte: Ab 26. März kostenlose Rückgabe vorgeschrieben
Ab dem 26. März 2006 zeigt das neue Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG) Wirkung:
Endverbraucher können ab diesem Datum ihre elektronischen Geräte (Computer, Fernseher, Toaster etc.) kostenlos bei den örtlichen BSR-Sammelstellen abgeben! Die Kosten dafür trägt nunmehr der Handel bzw. der Hersteller der Geräte.

Geräte, die über uns bezogen wurden, können Sie natürlich weiterhin auch bei uns entsorgen. Wir leiten diese dann in den Recyclingprozess weiter.


.eu-Domains: Die neuen .eu-Domains können reserviert werden
Schon seit Dezember läuft die Anmeldephase für die neuen .eu-Domains. Genau wie die länderspezifischen Domain-Endungen (.de, .uk etc.) können Sie nun auch www.ihr-wunschname.eu anmelden. Bis März wird dabei den Inhabern von geschützen Marken- und/oder Firmennamen Vorrang bei der Anmeldung gegeben. Die .eu-Domains werden von der unabhängigen Organisation Eurid verwaltet (www.eurid.eu).

Anmeldungen nehmen wir gerne für Sie entgegen! Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an!


Steuern: ELSTER-Portal ist offen
Am 01. Januar 2006 wurde das ELSTER-Portal (ELSTER = ELektronische STeuerERklärung) im Internet für alle Steuerpflichtigen in ganz Deutschland eröffnet. Steueranmeldungen und Steuererklärungen können damit online durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie unter (www.elster.de).


Urheberrechtsabgaben: Nun auch Gebühren auf PCs
Für viele Geräte werden derzeit schon erhebliche Urheberrechtsabgaben fällig. Darunter z.B. Kopierer, Scanner, Multifunktionsgeräte, CD- und DVD-Brenner. Davon merkt der Kunde oft nichts, weil die Gebühren meist im Kaufpreis enthalten sind.

Hintergrund dafür ist, dass mit diesen Einzelgeräten urheberrechtlich geschützte Werke (Bücher, Musik-CDs, Video-DVDs) vervielfältigt werden können. Die Verwertungs- Gesellschaften (VG Wort bei Büchern, GEMA bei Musik) kassieren dabei kräftig ab, manche Geräte könnten bis zu 25% billiger sein, wenn diese Gebüren nicht pauschal erhoben werden würden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Geräte tatsächlich für Vervielfältigung von geschütztem Material benutzen! Allein die Möglichkeit dazu reicht aus, die Gebühren zu erheben.

Nun sollen auch PCs (zusätzlich zu den Einzelkomponenten) mit dieser Gebühr belastet werden. Im schlimmsten Fall zahlen Sie dann für den PC, den Scanner und den Brenner Gebühren bis zu 100,- EUR. Über die tatsächliche Höhe wird noch gerichtlich gestritten, dass die Gebühren kommen werden, bezweifelt jedoch kaum ein Experte.


GEZ: Für UMTS-Handys werden Fernsehgebühren fällig
So langsam kommt die UMTS-Welle ins Rollen. Die Provider locken Kunden dabei oft mit multimedialen Inhalten wie Fernsehen-on-demand oder der WM-Übertragungen direkt aufs Handy.

Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) dämpft die Freude darauf jedoch erheblich! So sollen auf alle UMTS-Handys pauschale Fernsehgebühren erhoben werden, ähnlich wie bei TV oder Radio.

Gerade für Firmen könnte dies zur Kostenfalle werden! Denn genau wie ein Autoradio im Firmenwagen müsste dann auch ein UMTS-Firmenhandy gesondert angemeldet werden! Im Monat fallen dann 17,- EUR Gebühren an - egal, ob Sie fernsehen oder nicht.

Das gleiche gilt übrigens für PCs und Notebooks mit eingebauten TV-Decoder, wie sie z.B. von Aldi in letzter Zeit häufig angeboten wurden!


GDPdU: Finanzamt prüft jetzt digital!
Bereits seit 2002 darf das Finanzamt gemäß GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) bei einer Betriebsprüfung auf elektronisch gespeicherte Daten zugreifen - doch erst in letzter Zeit verfügt das Amt auch über die notwendige, technische Ausstattung und das entsprechende Know-How. Die ersten umfangreichen, digitalen Prüfungen haben letztes Jahr stattgefunden.

Deswegen wird es nun höchste Zeit, auf die geänderten Anforderungen zu reagieren! Dies betrifft neben Ihren Buchhaltungsprogrammen z.B auch Ihre gesamte eMail- Korrespondenz, sofern Sie eMail im geschäftlichen Verkehr benutzen!

Unternehmer müssen darauf achten, steuerrelevante Daten so zu archivieren, dass ein unmittelbarer Zugriff darauf jederzeit (!) möglich ist. Und dies bis zu 10 Jahre lang!

In der Praxis ergeben sich dabei zwei problematische Fragen:

1. Wie trennen Sie geschäftliche von privaten Daten?

2. Wie stellen Sie sicher, dass auch in 10 Jahren noch Daten abrufbar sind, obwohl die Computertechnik und Ihre heute eingesetzte Software dann völlig veraltet / nicht mehr lauffähig sein wird?

Pauschale Tipps sind hier nicht hilfreich, vielmehr sollten Sie unbedingt persönlich mit uns reden! Verlassen Sie sich bitte nicht auf den Datenschutz oder das Briefgeheimnis... es gibt inzwischen ein Grundsatz-Urteil (FG Rheinland-Pfalz Az: 4 K 2167/04), welches besagt, dass es dem Unternehmen obliegt, für eine Trennung von geschäftsinternen, privaten und steuerrelevanten Daten zu sorgen - versäumen Sie dies, darf das Finanzamt ALLES sehen! Abhilfe schafft hier nur ein strukturiertes Archivsystem. Welche Lösung für Sie individuell am besten ist, erfahren Sie bei Pentacom!

Schwieriger wird die Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren. Derzeit können wir nur dazu raten, steuerrelevante Daten mehrfach (!) auf beständige Datenträger zu brennen (z.B. DVD) und am besten einen kompletten PC inkl. Software für den gesamten Zeitraum aufzuheben. Es ist nämlich äußerst unwahrscheinlich, dass es 2015 ein Neu-System geben wird, auf dem die Daten von 2005 verarbeitet werden können.


Elektr. Unternehmensregister: Ab 1.1.2007 alles online
Spätestens bis zum 01. Januar 2007 soll u.a. das Handelregister (HRB) auf elektronischen Betrieb umgestellt werden. Unterlagen sollen ab diesem Datum nur noch elektronisch eingereicht werden.

Weil die Register elektronisch geführt werden, können Handelsregister-Eintragungen künftig auch auf diesem Wege bekannt gegeben werden. Die Veröffentlichung in Tageszeitungen kann also in Zukunft entfallen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf (EUHG) die Schaffung eines zentralen Unternehmensregisters vor, über das die wichtigsten Unternehmensdaten zentral abgerufen werden können. (www.unternehmensregister.de)



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