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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Stand:01.07.2004)

I. Geltungsbereich der Bedingungen
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung oder Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen spätestens als angenommen.
2. Gegenstandsbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich anerkennen.

II. Angebote, Lieferungen und Leistungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, sonstige Leistungs- und Verbrauchsdaten, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Angegebene Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Liefer- und Leistungsfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Gegenstand das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
4. Lieferfristen und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen.
5. Der Kunde ist berechtigt, nach schriftlichem Setzen einer Nachlieferungsfrist von mindestens 14 Werktagen vom noch unerfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Das gilt ebenso, wenn aus wirtschaftlichen Gründen eine Verlängerung einer vereinbarten Lieferfrist nicht vertretbar ist.
6. Zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und gelten als selbständige Leistung, die gesondert in Rechnung gestellt werden kann.
7. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Scha-dens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwertes.

III. Prüfung und Gefahrenübergang
1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und offenliegende Mangelhaftigkeit zu über-prüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 5 Werktagen, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert.
2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
2. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer ab Sitz der Pentacom GmbH ohne Installation, Schulung oder sonstigen Nebenleistungen, soweit nicht anderweitig in schriftlicher Form vereinbart.
3. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen.
4. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz bei Verbrauchern bzw. 8% über Basiszins bei gewerblichen Kunden.
5. Bei Zahlungsverzug des Kunden und begründetem Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit sind wir, unbeschadet sonstiger Rechte, befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

V. Datenverarbeitung
1. Unsere Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind.

VI. Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt der vollständigen Bezahlung. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden über. Verlängerter Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart.
2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
3. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, auf unsere Anforderung die Ware auf eigene Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden. Die bedeutet jedoch keinen Rücktritt vom Vertrag.
4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

VII. Gewährleistung
1. Wir gewährleisten, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die vereinbarte Verwendung geeignet sind. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
2. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammen arbeiten, es sei denn, wir haben dies als Eigenschaft schrifltich bestätigt. Kostenlose Beratungsleistungen sind unverbindlich und begründen keine Haftung für die Funktionsfähigkeit einzelner Produkte mit- bzw. untereinander.
3. Sachmängelansprüche bestehen nicht: bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entspre-chen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Ansprüche entfallen außerdem, wenn Serien-nummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Warenauszeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht werden oder die Ursache des Sachmangels nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs liegt.
4. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach unserer Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte eine von uns vorgenommene Nachbesserung zweimalig keinen Erfolg haben und eine Ersatzlieferung nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll sein und ist eine angemessene, vom Kunden schriftlich eingereichte Nachfrist verstrichen, so hat der Kunde das Recht zur Kaufpreisminderung oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Dem Kunden wird ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der erfolgten Nutzung des Kunden zur erwarteten Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
5. Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wird, verjähren Sachmangelansprüche bei gewerblichen Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vor-schriften 12 Monate nach Lieferung, spätestens jedoch nach 24 Monaten. Auf gebrauchte Geräte geben wir eine Gewähr von 12 Monaten. Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind von diesen Ansprüchen ausgenommen.
6. Leistet der Hersteller eines Produktes eine Garantie über unsere Gewährleistungspflicht hinaus, bleibt unsere Gewährleistung auf das vereinbarte Maß beschränkt. Wir treten sämtliche Herstellergarantien an den Käufer ab, wobei jede Haftung unsererseits entfällt, wenn der Hersteller seinen Garantiezusicherungen nicht nachkommt.
7. Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Festellung eines Mangels, schriftlich geltend zu machen. Der Kunde ist ver-pflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Kunden oder bei uns zu gestatten. Sofern der Kunde uns die Überprüfung verweigert, werden wir von Gewährleistung und Garantie befreit.
8. Werden Produkte nach Angaben des Kunden hergestellt, so übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Anfertigung eines solchen Artikels etwaige gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die aus der Geltendmachung gewerblicher Schutzrechte entstehen, ist der Kunde uns gegenüber haftbar.
9. Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Kunde erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an.

VIII. Schadenersatz
1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
2. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, auch Schadensersatzansprüche aufgrund Verletzungen nebenvertraglicher Pflichten insbesondere Beratungs- oder Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsabschluss, Ansprüche im Zusammenhang mit von uns durchgeführten Nachbesserungs- und Gewährleistungsarbeiten sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz gegeben ist. Dieser Haftungsausschluss gilt im gesetzlich zulässigen Umfang auch für grobe Fahrlässigkeit.
3. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Der Kunde hat mittels geeigneter Sicherungsverfahren sicherzustellen, dass Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Pentacom GmbH. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Berlin.
2. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verträge mit ausländischen Bestellern unterliegen dem deutschen Recht.

X. Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen
1. Mündliche Vereinbarungen, gleich welcher Art, haben keine Gültigkeit.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so wird sowohl der Vertrag als auch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
3. Sämtliche früheren allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen werden mit Einführung dieser Geschäftsbedingungen ungültig.


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